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- Kategorie: Gewässer- und Naturschutz
Leider befasst sich die Öffentlichkeit zu wenig mit dem Geschehen in unseren Flüssen, die einst die artenreichsten Lebensräume überhaupt waren. Schon gar kein Interesse besteht, bis auf seltene Ausnahmen, der weiteren Degradierung juristisch Einhalt zu gebieten. So werden unter dem Deckmantel des Klimawandels zum Teil in der EU und besonders in Deutschland Privatinteressen bedient, die auch die letzten naturnahen Flüsse Europas auf dem Balkan, nach kürzlich veröffentlichten Studien, zerstören werden.
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Der Verein "ASV Offenbach" aus Rheinland-Pfalz ist der Gewinner im Monat Juni bei der Initiative Gewaesser-Verbesserer.de und erhält €500 als Zuwendung für die Vereinskasse.
Über die unverhoffte Zuwendung freut sich Gewässerwart Simon Huber: „Wir freuen uns riesig und werden mit dem Gewinn die Erschaffung neuer Kieslaichplätze finanzieren. Des weiteren werden wir neue Werkzeuge zum Restaurieren, vorhandener Laichplätze anschaffen.“
Der ASV Offenbach hat ein Projekt zur Förderung des natürlichen Forellenbestands in der Queich eingereicht. Ziel ist das Ausbrüten von Bachforelleneiern in Brutboxen und die Strukturverbesserung für heimische Fischarten.
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In einer Erklärung in dem EU-Magazin POLITICO bestätigte jetzt der EU-Kommissar für Umwelt, Ozeane und Fischerei, Virginijus Sinkevičius, dass die Europäische Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) nicht zur Überarbeitung geöffnet und aufgeweicht wird. Weiter bekräftigte er, dass sich die Bemühungen nun darauf konzentrieren werden, Lücken bei der Umsetzung und Durchsetzung zu schließen, um die Ziele der WRRL zu erreichen. Damit ist die Botschaft der Kommission klar: Die WRRL ist ein wesentlicher Teil der EU-Umweltgesetzgebung und wird in ihrer jetzigen Form beibehalten.
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Bevor man sich eine Meinung zum Fenstermaß bildet, sollte man erst mal verstehen, was genau ein Entnahmefenster überhaupt ist, was es bewirkt und wie es funktioniert. Das Prinzip ist erst mal ganz einfach: Kleine und große Fische werden durch Mindest- und Höchstmaß geschont, mittlere dürfen entnommen werden. Dabei zielt das Entnahmefenster darauf ab, sowohl jungen, noch nicht geschlechtsreifen Fischen das einmalige Ablaichen zu ermöglichen und gleichzeitig Großfische als wertvolle Laicher zu schützen und deren genetisches Material zu erhalten.
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Der Sachverständigenrat für Umweltfragen hat sein Umweltgutachten 2020 veröffentlicht, „Für eine entschlossene Umweltpolitik in Deutschland und Europa“.