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Am 13.12.2022 hat der EU-Rat für Landwirtschaft und Fischerei eine Ausweitung der berufsfischereilichen Aalschonzeit von drei auf sechs Monate und ein Verbot der Freizeitfischerei auf Aal im Meer und Küstenbereich beschlossen. Laut seiner Pressemitteilung hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) den Vorschlag der EU-Kommission in schwierigen Verhandlungen unterstützt, während sich anderer EU-Mitgliedsstaaten aus guten Gründen ganz klar dagegen positioniert haben.
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Während des Treffens der europäischen Fischereiminister am 11. und 12. Dezember 2022 wurde beschlossen, die Aalschonzeit im Meer von drei auf sechs Monate auszudehnen. Zusätzlich bestehen Befürchtungen, dass die Fangverbote auch auf das deutsche Binnenland ausgedehnt werden.
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DAFV-Mitarbeiter Florian Stein erhält Interpol-Award
Der Deutsche Angelfischerverband freut sich über die Auszeichnung seines Mitarbeiters Florian Stein mit dem diesjährigen Interpol-Award Partnerschaft für den Naturschutz. Damit würdigt die Internationale Polizei-Organisation Steins langjährige wissenschaftliche Arbeiten zum globalen, illegalen Handel mit europäischen Aalen. Stein erhielt die Auszeichnung beim 33. Treffen der Arbeitsgruppe Wildtierkriminalität, das Anfang Dezember in Singapur stattfand.
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Am 13.12.2022 hat der EU-Rat für Landwirtschaft und Fischerei über den Vorschlag der EU-Kommission zur Ausweitung der Aalschonzeit von drei auf sechs Monate, entschieden.
Die EU-Kommission hatte am 28. Oktober 2022 die Ausdehnung der Aal-Schonzeit von drei auf sechs Monate vorgeschlagen[1].
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Die EU-Kommission hat am 28. Oktober 2022 die Ausdehnung der Aal-Schonzeit von drei auf sechs Monate vorgeschlagen. Dieser Vorschlag bezieht sich auf Meeresgewässer, angrenzende Brackgewässer im Nordostatlantik (einschließlich Ostsee) und das Mittelmeer und soll die größten Wanderungsbewegungen von Glasaalen und Blankaalen abdecken und soll für Berufsfischerei und Freizeitfischerei gelten.