Der Bundesrat hat am 22.4.2021 eine Neuregelung des Infektionsrechts gebilligt. Danach muss lediglich noch der Bundespräsident das Gesetz unterzeichnen, es könnte bereits am 24.04.2021 in Kraft treten.
Mit diesen neuen Regelungen (volle Bezeichnung: viertes Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite) wird unter anderem das Infektionsschutzgesetz geändert. Dem Bund werden bei der Bekämpfung der Corona – Pandemie zusätzliche Handlungsmöglichkeiten eingeräumt, um eine bundesweit einheitliche Steuerung des Infektionsschutzes zu gewährleisten. Ein zentraler Punkt der Neuerungen ist u.a. der neue § 28b InfektionsschutzG mit einer weitreichenden Ausgangssperre: