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Am 15.12.2021 veröffentlichte die EU-Kommission ihren 6. Bericht zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie. Die Kommission ist sich einig, die Wasserbewirtschaftung macht vielerorts Fortschritte, ist jedoch meist zu langsam in der Umsetzung sowie unterfinanziert.
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Berlin, 14.12.2021. Wie heute am 14. Dezember 2021 bekannt wurde, haben sich die Fischereiminister der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union auf die Fortsetzung des 3-monatigen Aal-Fangverbots geeinigt. Die Forderung des Internationalen Rats für Meeresforschung (ICES), jeglichen Aalfang europaweit einzustellen, wurde nicht umgesetzt.
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Am 30. November veranstaltete der Fischereiausschuss (PECH) des Europäischen Parlaments eine öffentliche Anhörung zum Thema "Datenerhebung und Freizeitfischerei". Die Sitzung bot Gelegenheit, auf den gravierenden Datenmangel bezüglich der Freizeitfischerei hinzuweisen.
Der Europäische Anglerverband (EAA) und der Europäische Verband der Angelgeräte-Händler (EFTTA), forderten nachdrücklich eine umfassende europaweite Erhebung im 5-Jahres-Rhythmus, um den wirtschaftlichen und sozialen Wert des Freizeitfischereisektors regelmäßig zu bewerten. Bessere Daten über die ökologischen, wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen der Freizeitfischerei sind unerlässlich, um das Management der Freizeitfischerei zu verbessern und die Ziele der Gemeinsamen Fischereipolitik (GFP) zu erreichen. EAA und EFTTA forderten die Abgeordneten des Europäischen Parlaments außerdem dazu auf, sich für die Einbeziehung der Freizeitfischerei in die GFP als integralen Sektor einzusetzen.
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Der Deutsche Angelfischerverband e.V. (DAFV) hat am 8. Dezember 2021 erneut Beschwerde bei der Europäischen Kommission gegen die Bundesrepublik Deutschland eingereicht.
Hierbei geht es um die aus Sicht des DAFV unzulässigen Genehmigungen von Wasserkraftprojekten, Konzessionsverlängerungen und die Erweiterungen von bestehenden Anlagen. Dazu kommt der geplante Ausbau von Elbe und Oder.
Nach Auffassung des DAFV wurde die Richtlinie 2018/2001 im Wasserhaushaltsgesetz § 11 a in Deutschland rechtswidrig in nationales Recht umgesetzt.
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Wie heute auf einer Webseite der EU vermeldet wurde, greift die EU-Kommission in einem sogenannten "non-paper" für das Treffen des Rates für Landwirtschaft und Fischerei am 12. und 13. Dezember 2021 die Forderung des Internationalen Rats für Meeresforschung (ICES), jeglichen Aalfang europaweit einzustellen, NICHT auf. Stattdessen schlägt die EU-Kommission vor, die jährliche, 3-monatige Fangsperre der vergangenen Jahre fortzuführen und in 2022 eine Befragung der Interessengruppen durchzuführen (stakeholder-based consultation).
- ICES empfiehlt pauschales, europaweites Fangverbot für den Europäischen Aal
- Fangmöglichkeiten auf Dorsch und Lachs werden 2022 in der Ostsee stark eingeschränkt
- Fangempfehlung für den Lachs in der Ostsee – ICES veröffentlicht Quotenempfehlung für 2022
- Fangempfehlung für den Westdorsch in der Ostsee – ICES veröffentlicht Quotenempfehlung für 2022