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Die Jahreshauptversammlung der European Anglers Alliance (EAA) fand dieses Jahr vom 22. – 24. September in Hamburg statt. Neben zahlreichen Fachvorträgen wurden eine Reihe von wichtigen Beschlüssen für die zukünftigen Schwerpunkte der EAA in Europa verabschiedet. Viele der Themen haben direkten Bezug zu den derzeitigen Regelungen rund um das Angeln in Deutschland.

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Am Montag, den 26. September 2022 trafen sich die Fischereiminister der europäischen Mitgliedsstaaten in Brüssel zur Beratung fischereilicher Themen. Auf der Agenda stand diesmal auch wieder der Europäische Aal. Die öffentliche Anhörung mit dem Titel „Future for European eel stock and those depending on it“ kann man sich hier mit deutscher Übersetzung anschauen.

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Bereits 2016 veröffentlichte die Europäische Kommission die erste Bewertung der Umwelthaftungsrichtlinie (UHRL)[1]. Nun führt die Kommission eine zweite Überprüfung der Richtlinie durch. In dieser Bewertung wird die Wirksamkeit, Effizienz, Relevanz, Kohärenz und der EU-Mehrwert der UHRL untersucht.
Diese öffentliche Konsultation soll der Erfassung der Meinung und praktischen Erfahrungen der Interessenträger dienen. Entsprechend hat der DAFV im August zu diesem Konsultationsprozess beigetragen.

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Ein Schmugglerring um den größten amerikanischen Aalhändler ist angeklagt, sowohl illegalen Export von Glasaalen von Europa nach China als auch illegalen Import von Aalfleisch in die USA organisiert zu haben.
Die Angeklagten aus New York, New Jersey und China werden des Schmuggels von Europäischen Aalen im Wert von mehreren Millionen Dollar beschuldigt. Die Abteilung für Umweltkriminalität des US-Justizministeriums hat eine Anklageschrift gegen den größten US-amerikanischen Aalhändler, American Eel Depot Cooperation und acht seiner Angestellten und Partner wegen Schmuggels und Verstößen gegen verschiedene Tierschutzgesetze veröffentlicht. Die Anklageschrift bezieht sich auf den Handel von großen Mengen Europäischer Aale (Anguilla anguilla).

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Gemeinsame Pressemitteilung des Deutschen Angelfischerverbandes e.V., Landesanglerverband Mecklenburg-Vorpommern e.V., Landessportfischerverband Schleswig-Holstein e.V., Deutscher Meeresanglerverband e.V. und dem Boots-Angler-Club e.V.. Die Mitteilung beruht auf der gemeinsamen Position der European Anglers Alliance (EAA).
Der Internationale Rat für Meeresforschung (ICES) hat am 31. Mai seine Fangempfehlung für den Atlantischen Lachs (Salmo salar) in der Ostsee (SDs 22-31) für das Jahr 2023 veröffentlicht. Das Gutachten des ICES enthält Vorschläge für Maßnahmen zur Stärkung und zum Schutz schwacher Lachsbestände in einigen wenigen Flüssen durch Schließung der Befischung auf den gemischten Bestand, sowohl für die Freizeit- als auch für die kommerzielle Fischerei im Hauptbecken. Küstenfischerei ist nur in der Ålandsee, im Bottnischen Meerbusen und im Bottnischen Meerbusen (nördlich von 59,30 N) während der Laichwanderung (Anfang Mai bis Ende August) möglich.
- Fangempfehlung für den Westdorsch in der Ostsee – ICES veröffentlicht Quotenempfehlung für 2023
- DAFV Interview zum Thema “Illegaler Aalhandel” auf SWR2
- Standpunkt des BUND zur Gesamtsituation des Europäischen Aals im Widerspruch zu wissenschaftlichen Erkenntnissen – Stellungnahme des DAFV
- Die Aufnahme der Freizeitfischerei in die Gemeinsame Fischereipolitik findet breite Unterstützung: Jetzt ist es an der Zeit den nächsten Schritt zu machen!